Tanzlustbarkeit

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Begriff Begriffserklärung
Tanzlustbarkeit
Glossare - DJ- und Event-Glossar
Eine Tanzlustbarkeit liegt vor, wenn eine Anzahl von Personen sich am Tanz beteiligt.Es ist dabei nicht entscheidend, ob diese Tanzveranstaltung vorher angekündigt war, oder spontan zustande gekommen ist. Hat der Wirt keine Tanzerlaubnis, so muss er bei einem spontan zustande gekommenen Tanz einschreiten und den Tanz unterbinden, wenn keine Konzession nach laut § 33b der Gewerbeordnung des jeweiligen Bundeslandes besteht. Weiterhin gilt, dass die Anzahl der Tanzveranstaltungen nicht zahlenmäßig festgelegt. Bei häufiger Durchführung kann es aber zu einer Nutzungsänderung des Betriebes kommen, die eine Konzessionsänderung nach sich zieht.

Eine Tanzlustbarkeit liegt vor, wenn eine Anzahl von Personen sich am Tanz beteiligt.Es ist dabei nicht entscheidend, ob diese Tanzveranstaltung vorher angekündigt war, oder spontan zustande gekommen ist. Hat der Wirt keine Tanzerlaubnis, so muss er bei einem spontan zustande gekommenen Tanz einschreiten und den Tanz unterbinden, wenn keine Konzession nach laut § 33b der Gewerbeordnung des jeweiligen Bundeslandes besteht. Weiterhin gilt, dass die Anzahl der Tanzveranstaltungen nicht zahlenmäßig festgelegt. Bei häufiger Durchführung kann es aber zu einer Nutzungsänderung des Betriebes kommen, die eine Konzessionsänderung nach sich zieht.

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Synonyme: Tanzen, Veranstaltungserlaubnis, Konzession