Serato DJ Pro 2.1 Tidal Streaming Launch 2018

Screenshot von Serato Pro 2.1. Launch vom 12.12.2018

Update: 17.05.2020

Am 12.12.2018 kündigte Serato in der Version Serato Pro 2.1. Drittanbieter-Lizenz für die Nutzung von TIDAL und SoundCloud an. Mittlerweile spielen einige DJs in ganz Deutschland und der Welt mit der Integration des Streaminganbieters. 

Doch ist die kommerzielle Nutzung in Deutschland erlaubt? Aufklärung zu einem brisanten "Grauzonen" Thema der DJ-Szene.

Im Serato Launch-Video vom 12.12.2018 hat Serato die Integration von TIDAL vorgestellt.

 

TIDAL und SoundCloud seit Ende 2018 für jeden DJ in Serato nutzbar.

Seit der Version Serato Pro 2.1. könnt ihr TIDAL als Integration nutzen. Mit Zugriff auf TIDAL und SoundCloud hast du Zugriff auf eine endlose Musik-Mediathek. Die Auswahl an Songs ist groß. Laut aktuellen Angaben (Stand: 17.05.2020) gibt es über 60 Millionen Songs bei TIDAL. Aktuellste Musik aus der Cloud des Streamingdienst aussuchen und in kurzer Zeit live auf dem Event spielen ist dann Realität.

Voraussetzung:

  • Mobiler Onlinezugang (mindestens LTE, mit 3G, kannst du keine Performance erwarten), mit 5G natürlich ideal.

Oder

  • W-LAN mit mindestens 25.000er Leitung
  • Abo deines Streaminganbieters z.B. TIDAL Premium für 9,99 € / Monat
  • Serato Pro ab Version 2.1.
  • zur Aktivierung deines TIDAL Accounts im Serato

 

Kommerzielle und öffentliche Nutzung von TIDAL, Spotify und Co.  ist nicht erlaubt.

Anhand verschiedener Nutzungsbedingungen bekannter Anbieter wie Amazon Music, Apple Music, Spotify, SoundCloud und TIDAL ist zu lesen, dass die Nutzung der Dienste nur für den privaten Bereich gestattet. Das gilt auch für Drittanbieter Integration in Serato, Rekordbox, Traktor DJ2, VirtualDJ, Algoriddim Djay, Mixvibes Cross, DJ Player Pro und auch Pacemaker.

Nutzungsbedingungen von TIDAL

"Tidal Terms ans conditions of use ( The Service shall be for private use only and use of the Service in commercial or public settings is not permitted. …The Service Content … is protected by copyright under both United States and foreign laws. The Service Content is made available to you only for your personal use. … You have no right to engage in the commercial use … Neither shall you have any right to any use that requires a public performance license." Quelle: www.tidal.com 

Zu finden sind diese Bestimmungen in ähnlicher Form bei Spotify und Apple Music, Deezer, Napster sowie Google Play und YouTube etc.:

Nutzungsbedingungen von Spotify

"Wie du in unseren Nutzungsbedingungen nachlesen kannst, ist Spotify nur zur privaten, nicht-kommerziellen Nutzung gedacht. Unternehmen (wie Radiosender, Kneipen, Restaurants, Geschäfte, Tanzschulen usw.) dürfen Spotify daher nicht öffentlich abspielen." Quelle: Spotify Konto-Hilfe (Stand: 17.05.2020)

Die Nutzungsbedingungen von Apple Music

"APPLE MUSIC NUTZUNGSREGELN - Sie sind berechtigt, den Apple Music Dienst und die Apple Music Produkte nur für den privaten, nicht-gewerblichen Gebrauch zu nutzen … Die Lieferung … gewährt Ihnen keine Rechte für eine Nutzung des Apple Music Dienstes oder der Apple Music Produkte für gewerbliche Zwecke ..." Quelle: www.applemusic.com (Stand: 12.12.2018)

Die Nutzungsbedingungen von Amazon Prime Music

"Sie dürfen die Dienstleistungen nur für den persönlichen, nichtgewerblichen Gebrauch nutzen. Sie dürfen die Dienstleistungen nicht nutzen, um Inhalte von oder im Namen von Dritten zu speichern, zu übertragen oder zu vertreiben, um Ihre eigene Inhaltsanwendung oder Ihren eigenen Dienst zu unterhalten, oder um einen beliebigen Teil der Dienstleistungen weiterzuverkaufen. Wir erteilen Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung von Gekaufter Musik, Dienstleistungs-Inhalten, Matched Music und zusätzlichen Musikinhalten, für die wir Ihnen Zugriff durch den Musikbibliotheksdienst bereitstellen, jedoch nur für Ihre privaten, nichtgewerblichen Zwecke nach Maßgabe der Vereinbarung. Außer soweit im vorstehenden Satz angegeben, dürfen Sie Gekaufte Musik oder Dienstleistungs-Inhalte nicht weiterverbreiten, übermitteln, abtreten, verkaufen, übertragen, vermieten, teilen, verleihen, umfunktionieren, ändern, anpassen, bearbeiten, lizenzieren oder in sonstiger Weise übertragen oder nutzen. Wir erteilen Ihnen keine Rechte zu Synchronisation, öffentlicher Aufführung, öffentlicher Ausstellung, Verwendung zu Werbezwecken, gewerblichem Absatz, Weiterverkauf, Vervielfältigung oder Vertrieb für Musikinhalte." Quelle: Nutzungsbedingungen für Amazon Music (Stand: 17.05.2020)

Die Nutzungsbedingungen von Deezer

"Die Nutzung der Seite, der Anwendung und des Deezer Web Service ist nur zu persönlichen und privaten Zwecken gestattet, daher ist eine anderweitige Nutzung, insbesondere in öffentlichen Räumlichkeiten und Geschäften, strengstens untersagt. Quelle: Deezer Nutzungsbedingungen (Stand: 17.05.2020)"

Die Nutzungsbedingungen von Beatport Link

"Auf LINK gestreamte Inhalte sind nur für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Für die Verwendung von LINK für öffentliche Aufführungszwecke ist eine zusätzliche Lizenz erforderlich, die nicht in Ihrem Abonnement enthalten ist." Quelle: Beatport Support (Stand: 17.05.2020)

Die Nutzungsbedingungen von SoundCloud Go+

Daher habe ich den Technical Support Spezialist vom TIDAL Member Support im November 2018 angeschrieben.

Hier die Antwort von TIDAL Support zum Thema Nutzungsbedingungen.

„Hallo, momentan bieten wir keine Lizenzen zur Wiedergabe außerhalb von privatem Nutzen an. Best Regards, Daniel – Technical Support Specialist TIDAL Member Support" Quelle: Direkter E-Mail Kontakt zwischen DJ WAM und TIDAL Support vom 22.11.2018

So nun stellt sich mir die Frage - Warum baut Serato diese Funktion ein, wenn für gewerbliche DJs bzw. DJ, die auf öffentlichen Events auflegen nicht erlaubt ist? Serato DJ wird von vielen DJs auch öffentlich genutzt. Und klar ist auch, dass der DJ oder beim Abspielen der Songs im öffentlichen Bereich haftbar gemacht werden kann und nicht der Anbieter der DJ-Software, da ihr die AGB des jeweiligen Streamingdienstanbieter bestätigen müsst. 

Das Abspielen von Song auf TIDAL, Spotify, Beatport Link, Deezer Premium+ und SoundCloud Go+ Songs bei öffentlicher und/oder kommerzieller Nutzung ist untersagt.

Seit über einem Jahr warten nun die professionellen DJs auf eine Erweiterung der Lizenz. Doch eine Erweiterung der Nutzungsbedingungen auf öffentliche Veranstaltung ist in Zukunft nicht abzusehen. Entweder kommt eine irgendwann eine Nachlizenzierung des TIDAL Streaming für Serato oder es bleibt dauerhaft ausschließlich bei der Nutzungserlaubnis für den privaten Gebrauch. Anzunehmen ist es, denn in vielen Streamingdiensten kann man in den AGB lesen, dass nur eine private Nutzung erlaubt ist. Auch eine kommerzielle Nutzung ist mittlerweile verboten.

Rekordbox mit SoundCloud Go+ öffentlich bzw. kommerziell nutzen?

Ob der Song öffentlich abgespielt werden darf, hängt von den Lizenzeinstellungen des Uploaders des Songs ab. 

Rekordbox mit Beatport Link öffentlich bzw. kommerziell nutzen?

Die Nutzung ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. 

VirtualDJ mit Deezer öffentlich bzw. kommerziell nutzen?

Die Nutzung ist nur privat erlaubt.

VirtualDJ mit SoundCloud Go+ öffentlich bzw. kommerziell nutzen?

Ob der Song öffentlich abgespielt werden darf, hängt von den Lizenzeinstellungen des Uploaders des Songs ab. 

Muss ich GEMA zahlen, wenn ich TIDAL privat nutzen.

Wird deine Veranstaltung, Party oder Feier nur von Personen besucht, die innerlich zu dir oder untereinander verbunden sind, musst du keine GEMA zahlen. Ob du Eintritt nimmst, hängt nicht davon ab, ob du GEMA zahlen musst. Sobald du aber Eintritt nimmst, ist deine Veranstaltung keine private Feier mehr und du darfst die Streamingdienste nicht nutzen. 

Fazit: Sobald du GEMA zahlen musst, darfst du TIDAL und Co. nicht mehr nutzen.

 

Bitte informiert euch bei eurem Anwalt, da ich keine Rechtsauskünfte geben darf, sondern nur darauf hinweisen!

P.s. Seit letzter Woche folgt mir auch der BVD e. V. bei Instagram. LOL. Bald ist auch die GEMA einer meiner Follower? ;-)

 

Quellen:

www.serato.com

www.spotify.com

www.tidal.com

www.baummedia.de/wp-content/uploads/2017/08/Einsatz-von-Spotify-Co.-im-gewerblichen-Bereich.pdf