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Bekommst du als DJ Novemberhilfe? Welche Voraussetzung benötigst du? Du fragst dich sicherlich, ob du als DJ antragsberechtigt für die Novemberhilfe bist. In meinem Blog bekommst du die Antworten.
Bekommst du als DJ Novemberhilfe? Welche Voraussetzung benötigst du?
Sind Kulturschaffende und Soloselbständige, DJ für die Novemberhilfe antragsberechtigt?
Ja. Voraussetzung ist, dass sie von den temporären Schließungen direkt, indirekt oder über Dritte betroffen sind. Zudem müssen sie im Haupterwerb tätig sein, sofern sie keine Beschäftigten haben (vergleiche 1.1). Kulturschaffende und Soloselbständige, die oftmals keine oder kaum Fixkosten, aber dennoch hohe Umsatzausfälle haben, können die Mittel der Novemberhilfe auch für ihre Lebenshaltungskosten nutzen.
Kulturschaffende und andere Soloselbstständige haben zudem ein Wahlrecht: Sie können als Vergleichsumsatz alternativ zum durchschnittlichen Umsatz im November 2019 auch den durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 zugrunde legen.
Auch im Falle von Kulturschaffenden und anderen Soloselbständigen werden lediglich Umsätze aus der selbstständig-freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit berücksichtigt, nicht jedoch eventuelle Einnahmen aus abhängigen Beschäftigungsverhältnissen.
Beispiel: Ein DJ erzielt im Jahr 2019 mehr als 80 Prozent seiner (inländischen) Einnahmen mit DJ-Auftritten, die im November 2020 untersagt sind. Er gilt als direkt betroffen für Veranstaltungen, Konzerte, bei denen er selbst Veranstalter war, und als indirekt betroffen für Hochzeiten, Veranstaltungen, Konzerte, für die er durch direkt betroffene Unternehmen gebucht wurde, zum Beispiel durch Eventagenturen, Konzertveranstalter oder private Veranstalter. Wenn der DJ für Akquise und der Abschluss von Veranstaltungsverträgen durch eine Künstleragentur oder privaten Veranstalter vertreten wird, gilt diese für die betreffenden Umsätze als indirekt über Dritte betroffen.
Bist du als DJ direkt, indirekt Betroffener?
Als DJ bist du meist als indirekt Betroffener über Dritte bezeichnet, es sei denn, du hast selbst ein Lokal, bist Veranstalter oder hast eine Veranstaltungsagentur, die direkt von einer Schließung einer Location oder Restaurant betroffen ist. Schaue dir daher unter Punkt 1.1. bis 1.6 auf https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ genau an, ob du antragsberechtigt bist. Im Normalfall bist du als DJ indirekt Betroffener und das bringt ein paar wichtige Unterschiede bei der Beantragung der Novemberhilfe mit sich.
Beispiel: Ein Caterer, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert. Die Messe ist als direkt betroffenes Unternehmen geschlossen, die Veranstaltungsagentur würde sonst von der Messe beauftragt und ist in diesem Fall indirekt von der Schließung der Messe betroffen. Der Caterer würde sonst von der Veranstaltungsagentur beauftragt und gilt daher als indirekt über Dritte betroffen, sofern er insgesamt mindestens 80 Prozent seiner Umsätze im Jahr 2019 durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte erzielte. Als indirekt über Dritte betroffenes Unternehmen muss der Caterer zudem nachweisen, dass er im November 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 80 Prozent erleidet (relativ zum maßgeblichen Vergleichsumsatz). Gleiches gilt zum Beispiel für selbstständige Tontechniker und Messemonteure und natürlich auch DJs.
Wie weise ich die Betroffenheit nach?
Der Nachweis der indirekten Betroffenheit kann beispielsweise durch geeignete Umsatzaufstellungen, betriebliche Auswertungen oder Jahresabschlüsse sowie durch die Auswertung der Aufträge und Rechnungen erfolgen. Aus denen sich ersehen lässt, ob die maßgeblichen Kunden tatsächlich in Branchen tätig sind, die direkt von den Schließungen betroffen sind. Dieser Nachweis muss im Falle eines Antrags über prüfende Dritte zunächst gegenüber dem prüfenden Dritten erfolgen, auf Nachfrage auch gegenüber der Bewilligungsstelle (auch im Falle eines Direktantrags).
Beispiel: Ein DJ, der über 80 Prozent seiner Netto-Umsätze mit Auftritten in Locations erzielt, die direkt von Schließungsanordnungen betroffen sind. Die Musikerin gilt als indirekt betroffene Soloselbständige. Dies gilt auch, falls diese Restaurants nicht antragsberechtigt für die Novemberhilfe sein sollten (zum Beispiel da sie ein untergeordneter Teil eines Unternehmensverbundes sind).
Bei Unternehmen und Soloselbständigen, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Netto-Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Netto-Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.
Benötigst du für den Antrag ein Gewerbeschein?
Ja, ausgenommen die Freien Berufe. Diese sind antragsberechtigt, sofern sie als Haupterwerb ausgeübt werden.
Wie hoch sind die Novemberhilfen?
Der Bund möchte für unbürokratische Hilfe sorgen und zahlt eine einmalige Kostenpauschale. Um das Verfahren zu vereinfachen, wird der Vergleichsumsatz von November 2019 herangezogen.
Die Höhe der Novemberhilfe beträgt 75 Prozent des Vergleichsumsatzes und wird anteilig für jeden Tag im November 2020 berechnet, an dem ein Unternehmen tatsächlich vom coronabedingten Lockdown direkt, indirekt oder über Dritte betroffen war (Leistungszeitraum).
Wie funktioniert die Abschlagszahlung?
Ab Ende November werden in einem zweistufigen Verfahren zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt, höchstens jedoch bis zu 10.000 € pro Antragsteller. Im Falle von Soloselbständigen, die einen Antrag im eigenen Namen (also ohne prüfenden Dritten) in Höhe von bis zu 5.000 € stellen, erfolgt die Abschlagszahlung grundsätzlich in Höhe der beantragten Novemberhilfe. Die Abschlagszahlung wird einfach und unbürokratisch auf Grundlage des regulären Antrags auf Novemberhilfe gewährt. Ein separater Antrag auf Abschlagszahlung ist nicht notwendig. Wird ein Antrag im Rahmen des Stichprobenverfahrens oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte einer vertieften Überprüfung unterzogen, wird die Abschlagszahlung nicht sofort ausgezahlt. In einer zweiten Stufe werden die Antragsdaten voll automatisiert mit den beim Finanzamt gespeicherten abgeglichen (siehe 3.14). Um Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität der Antragstellenden vorgesehen worden.
Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020. Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.
Werden erzielte Umsätze im November angerechnet?
Im Leistungszeitraum erzielte Umsätze bleiben unberücksichtigt, sofern sie 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht übersteigen. Während des Leistungszeitraums erzielte Umsätze, die über 25 Prozent des Vergleichsumsatzes hinausgehen, werden vollständig auf die Novemberhilfe angerechnet. Umsätze, die im November 2020 nachweislich außerhalb des Leistungszeitraums (also außerhalb der von Schließungen betroffenen Zeit) erzielt wurden, werden nicht berücksichtigt und müssen bei der Antragstellung daher auch nicht mit angegeben werden.
Wichtiger Hinweis für alle DJs, die Umsätze mit Leistungszeitraum im November 2020 erzielt haben.
Sollte im Falle einer indirekten Betroffenheit über Dritte der tatsächlich erzielte Umsatz während des Lockdowns 20 Prozent des Vergleichsumsatzes übersteigen, wodurch die Bedingung von mindestens 80 Prozent Umsatzeinbruch nicht mehr erfüllt wäre, entfällt die Novemberhilfe und ist zurückzuzahlen.
Wie ist der Umsatz definiert, der angegeben werden muss?
Dies umfasst Umsätze aus Lieferungen und Leistungen als DJ innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Relevant ist lediglich der Netto-Umsatz, also der Umsatz vor Hinzurechnen der Umsatzsteuer.
Im Falle von Gaststätten im Sinne von § 1 Absatz 1 des Gaststättengesetzes sind solche Umsätze ausgenommen, die auf Außerhausverkäufe zum ermäßigten Umsatzsteuersatz entfallen.
Nicht als Umsatz zu berücksichtigen sind zudem:
- Unentgeltliche Wertabgaben,
- innergemeinschaftliche Erwerbe,
- Umsätze eines Unternehmensverbundes, die gleichzeitig Kosten des Unternehmensverbundes darstellen (Leistungsverrechnung innerhalb des Unternehmensverbundes),
- Umsätze aus gewerblicher Vermietung, die optional der Umsatzbesteuerung unterliegen und
- Einmalige Umsätze (etwa Umsätze aus Anlageverkäufen).
Über den steuerbaren Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz hinausgehende Posten sind dementsprechend nicht als Umsatz anzugeben (zum Beispiel Corona-Überbrückungshilfe, Versicherungsleistungen, Stipendien). Erfolgt keine monatliche Abrechnung der Umsätze (zum Beispiel bei Dauerleistungen), ist es zulässig von einer gleichmäßigen Verteilung der Umsätze auszugehen. Bei einer andersartigen Verteilung sind möglichst weitere Kennzahlen als Nachweis hinzuzuziehen.
Für welchen Zeitraum wird die Novemberhilfe ausgezahlt?
Du bist als DJ, Unternehmen, als Soloselbständiger für jeden Kalendertag im November 2020 antragsberechtigt, am du durch den coronabedingten Lockdown direkt, indirekt oder über Dritte im Leistungszeitraum betroffen bist.
Wie kannst du den Antrag auf Novemberhilfe stellen?
Ein Antrag auf Novemberhilfe kann ausschließlich in digitaler Form über das Internet-Portal des Bundes gestellt werden. Der Antrag steht demnächst online zur Verfügung.
Der Antrag ist grundsätzlich durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellers einzureichen (antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Auf der Basis der bei der Antragstellung gemachten Angaben erfolgt die Auszahlung der Novemberhilfe. Im Nachgang erfolgt gleichfalls über einen prüfenden Dritten eine Schlussabrechnung über die tatsächlichen Umsätze und anzurechnenden Leistungen. Ggf. zu viel gezahlte Hilfen sind zurückzuzahlen.
Im Falle von Soloselbständigen ist alternativ auch eine Antragsstellung ohne prüfenden Dritten möglich (Direktantrag), wenn alle der folgenden drei Kriterien erfüllt sind (ansonsten ist die Antragstellung über einen prüfenden Dritten möglich):
- Es handelt sich beim Antragsteller um einen Soloselbständigen im Sinne der Novemberhilfe, das heißt zum Stichtag 29. Februar 2020 wurde weniger als ein Mitarbeiter auf Vollzeitbasis beschäftigt.
- Die Höhe der zu beantragenden Novemberhilfe beträgt höchstens 5.000 €.
- Der Antragsteller hat nicht bereits Leistungen aus der Überbrückungshilfe (I oder II) beantragt.
- Die URL zum Direktantrag wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Sollten Sie noch kein derartiges Zertifikat besitzen, können Sie dieses über das ELSTER-Portal beantragen. Vereine, GmbHs und Antragsteller anderer Rechtsformen, die nicht im Antragssystem für Anträge im eigenen Namen gelistet sind, müssen den Antrag durch einen prüfenden Dritten einreichen lassen. Wurde ein Direktantrag gestellt, kann daraufhin kein zusätzlicher Antrag auf Novemberhilfe über einen prüfenden Dritten mehr gestellt werden. Ein einmal gestellter Direktantrag kann auch nicht über das Antragssystem zurückgezogen werden.
Bis wann kann die Novemberhilfe beantragt werden?
Der Antrag kann bis zum 31. Januar 2021 einmalig gestellt werden.
Was benötigt dein Steuerberater von dir?
Für die Plausibilitätsprüfung benötigt dein Steuerberater u.a.
a) Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Betriebswirtschaftliche Auswertung des Jahres 2019 und 2020 (in den Fällen von Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 gegründet worden sind, des Monats Oktober 2020 oder des Zeitraums seit Gründung),
b) Jahresabschluss 2019,
c) Umsatz-, Einkommens- respektive Körperschaftsteuererklärung 2019 und
d) Umsatzsteuerbescheid 2019.
e) Nachweis über die indirekte Betroffenheit u.a. über Dritte
Im Falle einer Betroffenheit über Dritte hat der Antragsteller gegenüber dem prüfenden Dritten zudem zweifelsfrei nachzuweisen. Dabei gilt wie oben bereits beschrieben ein Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent gegenüber dem Vergleichsumsatz des Vorjahres Leistungszeitraums November.
Du hast noch kein Jahresabschluss 2019?
Soweit der Jahresabschluss aus dem Jahr 2019 oder andere erforderliche Kennzahlen noch nicht vorliegen, kann auf den Jahresabschluss 2018 oder andere erforderliche Kennzahlen aus 201813 abgestellt werden.
Falls das Unternehmen von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit ist, erfolgt die Plausibilitätsprüfung anhand der Umsatzsteuerjahreserklärung.
Wer entscheidet über die Bewilligung deines Antrags auf Novemberhilfe?
Die Entscheidung über die Bewilligung ist Aufgabe der Bewilligungsstellen der Bundesländer. Fragen allgemeiner Art (zum Beispiel zur Antragsberechtigung) sind an den Servicedesk des BMWi zu richten. Sie können den Servicedesk unter der Service-Hotline +49 30-52685087 anrufen (Servicezeiten Mo.–Fr. 8:00 bis 18:00 Uhr).
Wird die Novemberhilfe mit der Überbrückungshilfe verrechnet?
Ja, da sich der Leistungszeitraum überschneidet.
Der Leistungszeitraum der Novemberhilfe überschneidet sich mit der zweiten Phase des Überbrückungshilfeprogramms (Leistungszeitraum September bis Dezember 2020). Eine Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe schließt die Inanspruchnahme der Novemberhilfe jedoch nicht aus. Leistungen aus der Überbrückungshilfe für denselben Leistungszeitraum werden jedoch auf die Novemberhilfe angerechnet. Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Wird zuerst ein Antrag für die zweite Phase der Überbrückungshilfe und anschließend ein Antrag auf Novemberhilfe gestellt, sind die im Rahmen der Überbrückungshilfe für November 2020 beantragten Leistungen bereits bei der Antragstellung für Novemberhilfe in voller Höhe anzugeben. Die Anrechnung erfolgt anteilig für jeden Tag des Leistungszeitraums der Novemberhilfe.
Wird zuerst ein Antrag für Novemberhilfe und anschließend ein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt, sind die im Rahmen der Novemberhilfe beantragten Leistungen bereits bei der Antragstellung für die Überbrückungshilfe in voller Höhe anzugeben. Die Anrechnung erfolgt für November 2020, unabhängig vom tagesgenauen Leistungszeitraum der Novemberhilfe.
Im Rahmen der Schlussabrechnung erfolgt eine Anrechnung der Leistungen in tatsächlich erfolgter Höhe (unter Berücksichtigung etwaiger Änderungen, Kürzungen oder Rückforderungen, die sich im Laufe des Verfahrens ergeben sollten).
Beispiel: Ein Unternehmen hat bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe II gestellt, in dem für November 2020 ein Fixkostenzuschuss in Höhe von 10.000 € beantragt wurde. Wird anschließend Novemberhilfe beantragt, sind diese 10.000 € im Antragsformular der Novemberhilfe in voller Höhe anzugeben. Die Anrechnung erfolgt dann systemseitig tagesgenau für den jeweiligen Leistungszeitraum (bei 29 Tagen Betroffenheit vom Lockdown im November 2020 hier also in Höhe von 9.667 €). Sollten die Leistungen der Überbrückungshilfe II geringer ausfallen als beantragt, wird dies im Rahmen der Schlussabrechnung zur Novemberhilfe entsprechend berücksichtigt.
Beispiel: Ein Unternehmen beantragt zuerst Novemberhilfe in Höhe von 20.000 € und anschließend Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020. Die beantragte Novemberhilfe ist beim nachfolgenden Antrag auf Überbrückungshilfe, also in voller Höhe mit anzugeben. Sollte der errechnete Fixkostenzuschuss für November 2020 geringer ausfallen als 20.000 €, würde für diesen Monat dementsprechend keine Überbrückungshilfe gezahlt.
Quellen:
Überbrückungshilfe-Portal für Unternehmen
Leitfaden der Überbrückungshilfen
Dieser Beitrag wurde von DJ WAM aus Chemnitz verfasst.
Über DJ WAM
"Ich bin Event- und Hochzeits-DJ mit Leib und Seele und lebe meinen Traum als DJ. Als DJ für die SAT-1-Serie "Hochzeit auf den ersten Blick" und mehr als 50 Hochzeitsfeiern pro Jahr gebe ich immer alles. Viele Hochzeitspaare denken bei der Person "DJ" nur an die Tanzmusik, nein, ich bin viel mehr. Ich kümmere mich auch, wenn gewünscht, um die Beschallung weiterer Räume oder die Außenbereiche. Ich bringe die dekorative Raumbeleuchtung mit. Sorge für Kinderdisco und gefühlvolle Musik zur Hochzeitsansprache, die Hintergrundmusik für Kaffee und Abendbrot und Musik zur Untermalung eventueller Spiele oder Beiträge deiner Gäste. Jede Hochzeit trägt somit die individuelle Handschrift des Brautpaares, die ich als DJ mit meiner Erfahrung und den Wünschen der Hochzeitsgäste am Abend gekonnt kombiniere. Damit eure Hochzeit ein unvergessliches Erlebnis wird. Euer DJ WAM"
DJ WAM (Pressefoto 2020 by Lisa Müller LM-Fotodesign / Chemnitz)