Hochzeit feiern Braut mit Blumenstrauß 2020

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Laut der heutigen Pressemitteilung (26.05.2020) der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt sind Hochzeiten ab 28. Mai 2020 bis 100 Personen erlaubt, jedoch, nur wenn es zu einer fachkundig organisierten Zusammenkunft kommt.

Hochzeiten & Private Feiern mit Tanzen in Sachsen-Anhalt ab 28.05.2020 unter Auflagen wieder erlaubt.

Fachkundig organisierte Hochzeiten bis 100 Personen sind erlaubt.

  • Private Feiern im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis aus besonderen persönlichen Anlässen wie
    • Hochzeit,
    • Trauerfall
    • Geburtstag
    • Einschulung
    • Schulabschluss
    • Jugendweihe
    • Zeugnisübergabe
    • Eintritt in den Ruhestand

Hochzeiten ohne fachkundige Organisation ab 28.05.2020 sind nur bis 20 Personen erlaubt.

Was ist eine fachkundige Organisation?

Eine fachkundige Organisation im Sinne dieser Verordnung liegt vor, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Verantwortung hierfür ein Konzept erstellt hat, wie die Einhaltung der Regelungen in Absatz 5 sowie § 2 Abs. 1 sichergestellt werden. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt.

Bedingungen für die Durchführung deiner Hochzeit mit 100 Personen:

  1. zwischen den Teilnehmenden wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und
  2. die anwesenden Personen werden in einer Anwesenheitsliste erfasst, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer; die Anwesenheitsliste ist von der Veranstalterin oder dem Veranstalter für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen, spätestens zwei Monate nach Ende der Veranstaltung sind diese Daten zu löschen,
  3. Abfrage der Teilnehmenden, ob diese innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Staat, der nicht der Staatengruppe nach § 1 Abs. 4 der SARS-CoV-2-Quarantäne-Verordnung vom 9. April 2020 (GVB1. LSA S. 124), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Mai 2020 (GVB1. LSA S. 248) angehört, zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten; diese Personen sind auszuschließen, soweit sie eine der Fragen mit Ja beantworten;
  4. aktive und geeignete Information der Teilnehmenden über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Niesetikette.

Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes können, für den Publikumsverkehr nur an Tischen im Innen- und Außenbereich geöffnet werden, wenn

  1. die Hygienevorschriften nach § 2 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, 3 und 4 und der zuständigen Berufsgenossenschaft beachtet werden und die Betreiberin oder der Betreiber sicherstellt, dass die jeweils dienstleistende Person während der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung nach § 2 Abs. 2 trägt und für den Gast die Möglichkeit der Handdesinfektion besteht,
  2. kein Angebot in Buffetform mit Selbstbedienung stattfindet,
  3. die Plätze durch Positionierung der einzelnen Tische so angeordnet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu den Gästen an anderen Tischen gewährleistet ist,
  4. gewährleistet ist, dass an einem Tisch höchstens der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und 3 zulässige Personenkreis zusammenkommt,
  5. Informationen der Kunden über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen über gut sichtbare Aushänge oder Vorlagen am Tisch und bei der Begrüßung erfolgen, und
  6. die Gäste bereits bei Betreten der Einrichtung einschließlich des Außenbereichs in einer Anwesenheitsliste entsprechend § I Abs. 5 Nr. 2 zuzüglich der Tischnummer und Uhrzeit erfasst werden.

Bei Zuwiderhandlungen sind unverzüglich Hausverbote auszusprechen. Die zuständigen Behörden sind berechtigt, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu überprüfen und bei Notwendigkeit weitere Auflagen zu erteilen.

Weiter geschlossen bleiben:

  • Clubs und Diskotheken.
  • Messen und Ausstellungen
  • Spezialmärkte und Volksfeste
  • Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen

Corona: Deine Hochzeit ab Juni und Herbst 2020

Laut aktuellen Stand ist davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten Hochzeiten nur unter Auflagen stattfinden werden. Das Covid-19-Virus wird uns noch weitere Monate begleiten. Die meisten Experten rechnen mit einer Rückkehr zur Normalität erst, wenn ein Impfstoff zugelassen wird oder die Herdenimmunität erfolgt ist. Das wird wohl möglich nicht in diesem Jahr sein.

Auch wenn Familienfeiern und Hochzeiten bis 20 Personen (Sachsen-Anhalt) wieder erlaubt sind, dann möglicherweise nur unter Auflagen, wie

  • Hochzeitsfeier nur in privaten Räumen
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • begrenzte Anzahl der Gäste
  • Hygienevorschriften und Sicherheitsbestimmungen deiner Location

Hochzeit unter Auflagen sinnvoll?

Sollte deine Hochzeitsfeier unter Auflagen stattfinden, kann es zu strengen Hygienevorschriften wie das Tragen eines Mundschutzes, Abstandsregelungen sowie einer Reduzierung der Teilnehmerzahl kommen. Ob du das möchtest, musst du mit deinem Ehepartner entscheiden. Gäste ausladen oder auf das gemeinsame Tanzen verzichten ist für viele Brautpaare keine Alternative. Du entscheidest über deinen Tag. Verschieben oder freiwillig die Einschränkungen hinnehmen. Eine Option ist, sich am geplanten Tag trauen zu lassen und den großen Tag der Feier auf das Jahr 2021 oder 2022 zu verschieben. Somit verhindert ihr strenge Regeln während eurer Hochzeit und könnt mit allen Menschen, die euch lieb sind, feiern. 

 

Quellen:

In der Pressemitteilung vom 26. Mai 2020 - Nr.: 216/2020 in Sachsen-Anhalt Staatskanzlei heißt es: 

"Der Kreis von Personen, die sich treffen dürfen, wird erneut erweitert – auf bis zu zehn Personen im privaten Umfeld. Darüber hinaus wird das auf zwei Hausstände und nahe Verwandte und deren Partner erweitert. Möglich sind drüber hinaus private Feiern aus besonderem Anlass wie Hochzeit, Trauerfall, Geburtstag, Einschulung, Schulabschluss oder Jugendweihe im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis mit bis zu 20 Teilnehmern. Fachkundig organisierte Zusammenkünfte wie Meetings, Seminare, Fachkongresse, aber auch Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen und Parteien sowie kirchliche und standesamtliche Trauungen und Beisetzungen können mit bis zu 100 Teilnehmenden, ab dem 1. Juli mit bis zu 250 Teilnehmenden stattfinden. Hier muss ein Konzept vorliegen, das sichert, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten und Anwesenheitslisten geführt werden.

Staatskanzlei Sachsen-Anhalt Verordnung vom 26.05.2020

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Hinweis: Bitte beachtet, dass ich keine Rechtsberatung durchführe!  Ich biete Tipps für Veranstaltungen, um euch die aktuellen Themen näherzubringen. Wendet euch daher bei rechtlichen Fragen an die zuständigen Behörden oder den Anwalt deines Vertrauens.


Über DJ WAM

"Ich bin Event- und Hochzeits-DJ mit Leib und Seele und lebe meinen Traum als DJ. Als DJ für die SAT-1-Serie "Hochzeit auf den ersten Blick" und mehr als 50 Hochzeitsfeiern pro Jahr, gebe ich immer alles. Viele Hochzeitspaare denken bei der Person "DJ" nur an die Tanzmusik. Nein, ich bin viel mehr. Ich kümmere mich, wenn gewünscht, um die Beschallung weiterer Räume oder der Außenbereiche, die dekorative Raumbeleuchtung, die Kinderdisco, um die gefühlvolle Musik zur Hochzeitsansprache, die Hintergrundmusik für Kaffee und Abendbrot und Musik zur Untermalung eventueller Spiele oder Beiträge deiner Gäste. Jede Hochzeit trägt somit die individuelle Handschrift des Brautpaares, die ich als DJ mit meiner Erfahrung und den Wünschen der Hochzeitsgäste am Abend gekonnt kombiniere. Damit deine Hochzeit ein unvergessliches Erlebnis wird. Euer DJ WAM"

Hochzeits DJ Sven aka DJ WAM

DJ WAM (Pressefoto 2018 by Tom Thiele)