Deine Hochzeit wegen Höherer Gewalt absagen

Bild von Arek Socha auf Pixabay

Deine Hochzeit wegen höherer Gewalt absagen?

Was ist höhere Gewalt? Auf Wirtschaftslexikon Gabler wird höhere Gewalt so beschrieben: Ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet, genauer gesagt abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Coronapandemie).

Wann entsteht die Unmöglichkeit?

Tritt Fall der höheren Gewalt ein, müssen unter Anwendung der größten Sorgfalt die Umstände der höheren Gewalt geprüft werden. Prüfe, ob zum Zeitpunkt deiner Veranstaltungsabsage eine Unmöglichkeit deiner vertraglichen Leistung eintritt. Es müssen alle Umstände dagegen sprechen, deine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Eine Unmöglichkeit im rechtlichen Sinne tritt nur ein, wenn diese nicht voraus zusehen war, nicht verhindert oder erwartet werden konnte. 

Untersagung durch Behörde

Die Unmöglichkeit liegt auch vor, wenn eine Behörde deine Hochzeit untersagt oder nicht erlaubt hat. Dazu zählen auch Anordnungen durch das Gesundheitsamt, die deine Hochzeitsparty unmöglich machen. Wenn ein Ereignis »höherer Gewalt« auslösend für die Schadenszufügung war, wird die Haftung für Schäden meist ausgeschlossen. Beispiele sind plötzlich einsetzende Kriege, innere Unruhen, Naturkatastrophen und Epidemien. Ein Streik wird grundsätzlich nicht zur höheren Gewalt gerechnet, auch wenn er nicht voraussehbar war und ein außergewöhnliches Ereignis, bedeuten kann.  

Beendigung vom Vertragsverhältnis

Wichtig, dass es zu einer Unmöglichkeit der Durchführung und somit zu einer höheren Gewalt kommt. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Eine pauschale Aussage, ob zum Zeitpunkt deiner Absage höhere Gewalt gilt, kann nicht gemacht werden. Eine all umgreifende Aussage eine Hochzeit aufgrund von Corona abzusagen, kann auch nicht zu einseitigen Beendigung von allen vertraglichen Pflichten führen. 

Verträge müssen eingehalten werden.

Es gilt zu beachten, dass aufgrund der aktuellen Situation auch nicht immer der Fall der Höheren Gewalt zur Anwendung kommt. Zu beachten gilt stets der Grundsatz, dass Verträge eingehalten werden müssen.

Verträge während der Coronapandemie abschließen.

Bei Verträge, die du während einer Höheren Gewalt abschließt, ist zu prüfen, ob die Klauseln der Höheren Gewalt z.B. bei Eintritt einer bekannten Epidemie. In diesem Fall wäre es sinnvoll, eine beidseitige Lösung mittels neuer Vertragsanpassungen vorzunehmen und vorausschauende Klauseln zu vereinbaren.

Erschwerte Bedingungen nicht gleich Absage.

Ist für eine Vertragspartei die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht unmöglich, wird diese teilweise oder ganz von ihren vertraglichen Pflichten befreit. Die all umfängliche Unmöglichkeit ist im Einzelfall auch zu überprüfen, da sich meist auch alternative Möglichkeiten aus dem geschlossenem Vertrag ergeben können.

Ergeben sich erschwerte Umstände für eine Vertragspartei bedeutet nicht, dass vereinbarten Leistungen nicht durchgeführt werden müssen. Nur, weil eine Vertragspartei nur unter erschwerten Umständen leisten kann, heißt dies nicht, dass sie nicht leisten muss. Auch wenn der Leistungserbringer noch leisten kann oder da der Leistungsempfänger die Leistung oder Ware aber schlicht nicht mehr benötigt, liegt keine Unmöglichkeit vor.

Man versteht anhand dieser Darstellung, dass eine allgemeine Aussage leider nicht möglich ist und jeweils im Einzelfall betrachtet werden muss.

Vorsorgliche Absagen

Allgemeine Absagen aufgrund einer Vorsichtmaßnahme seitens der Location oder des Hochzeitspaares zählen nicht zur Höheren Gewalt. Daher empfehle ich, mit dem jeweiligen Vertragspartner bei Störungen und Problemen direkt zu sprechen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben, die für beide Vertragsparteien fair ist.

Eine vorsorgliche oder Absage durch persönliche Umstände gilt nicht als Höhere Gewalt.

Beispiel: Trennt sich das Hochzeitspaar noch vor dem Hochzeitstermin, ist nur der Anlass abgesagt, jedoch liegt nicht der Fall der Unmöglichkeit der Leistung vor. Für die DJ Buchung ist nur der Anlass der Buchung weggefallen. Dies berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

Einige DJs räumen den Kunden in ihren Verträgen allerdings eine anteilige Kostenerstattung bei Stornierung eingestellt. Meine Stornogebühren sind in Preisstaffel unterteilt. Je näher der Tag der Hochzeit kommt, umso höher steigt die Stornogebühr. 

 

Quelle:

IHK Stuttgart

Wirtschaftslexikon Gabler

 

Hast du noch Fragen?

TELEFONTERMIN VEREINBAREN

Hinweis: Bitte beachtet, dass ich keine Rechtsberatung durchführe!  Ich biete Tipps für Veranstaltungen, um euch die aktuellen Themen näherzubringen. Wendet euch daher bei rechtlichen Fragen an die zuständigen Behörden oder den Anwalt deines Vertrauens.


Über DJ WAM

"Ich bin Event- und Hochzeits-DJ mit Leib und Seele und lebe meinen Traum als DJ. Als DJ für die SAT-1-Serie "Hochzeit auf den ersten Blick" und mehr als 50 Hochzeitsfeiern pro Jahr, gebe ich immer alles. Viele Hochzeitspaare denken bei der Person "DJ" nur an die Tanzmusik. Nein, ich bin viel mehr. Ich kümmere mich, wenn gewünscht, um die Beschallung weiterer Räume oder der Außenbereiche, die dekorative Raumbeleuchtung, die Kinderdisco, um die gefühlvolle Musik zur Hochzeitsansprache, die Hintergrundmusik für Kaffee und Abendbrot und Musik zur Untermalung eventueller Spiele oder Beiträge deiner Gäste. Jede Hochzeit trägt somit die individuelle Handschrift des Brautpaares, die ich als DJ mit meiner Erfahrung und den Wünschen der Hochzeitsgäste am Abend gekonnt kombiniere. Damit deine Hochzeit ein unvergessliches Erlebnis wird. Euer DJ WAM"

Hochzeits DJ Sven aka DJ WAM

DJ WAM (Pressefoto 2018 by Tom Thiele)