Corona-Schutz-Verordnungen (Bild by Pixabay)

Die Corona-Schutz-Verordnung tritt ab 15. Mai in Kraft.

Die Diskotheken und Clubs bleiben auch ab 15.05.2020 hinaus geschlossen. Das ist aus der neuen Corona-Schutz-Verordnung zu lesen.

Welche Schutzvorkehrungen du einhalten musst und was weiterhin geöffnet und geschlossen wird, liest du in diesem Beitrag.

Geöffnet ab 15.05.2020

Unter Einhaltung der besonderen Schutzvorkehrungen können:

  • Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäusern, sofern behördlich genehmigtes Hygienekonzept vorliegt
  • Angebote in Literaturhäusern, Kleinkunst, Soziokultur und Gästeführungen
  • Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich, Seniorentreffpunkte und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ohne Übernachtung (mit vom Gesundheitsamt abgestimmten Konzept zur Hygiene und professionellen Betreuung)
  • Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum
  • Freibäder, sofern ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept vorliegt
  • Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks, sofern ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt
  • Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum
  • Vorbereitung und Durchführung von Wettkämpfen von Sportlerinnen und Sportlern.
  • Gaststätten, Hotels, Pensionen, Beherbergungsbetriebe, wenn Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden
  • Einzelhandelsgeschäften ohne Reduzierung der Verkaufsfläche

Weiterhin Geschlossen ab 15.05.2020

  • Badeanstalten in geschlossenen Räumen, Saunen und Dampfbäder
  • Messeveranstaltungen
  • Spezialmärkte, Volksfeste, Jahrmärkte
  • Diskotheken, Clubs, Musikclubs
  • Reisebusreisen
  • Bestehen bleibt grundsätzlich das Besuchsverbot für Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, stationären Einrichtungen und Wohnstätten der Kinder- und Jugendhilfe

Neu ist erlaubt

  • Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen, bei Einhaltung der Abstandsregeln
  • Versammlungen
  • Besuch von Fahr-, Flug- und Bootsschulen, einschließlich der Durchführung von Übungsstunden und der praktischen Prüfung 

Weiterhin gilt die Kontaktbeschränkung

  • Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, bleiben bestehen
  • Zusätzlich Kontakt mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt
  • Zusammenkünfte der eigenen Kinder im eigenen Wohnbereich mit bis zu drei weiteren Kindern der eigenen Klasse / Kita-Gruppe zum Zweck gemeinsamen Lernens oder geteilter Betreuung sind erlaubt

 

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Bitte beachtet, dass ich keine Rechtsberatung durchführe! Wendet euch bei rechtlichen Fragen, an den Anwalt eures Vertrauens. Jedoch will ich ein kleines Einmaleins zum aktuellen Corona-Stand in meinem BLOG erläutern und meine Sicht der Dinge darstellen. Mein BLOG richtet sich an Hochzeitspaare, DJs, Wedding Planer und Dienstleister, die Hochzeiten begleiten. 


Über DJ WAM

"Ich bin Event- und Hochzeits-DJ mit Leib und Seele und lebe meinen Traum als DJ. Als DJ für die SAT-1-Serie "Hochzeit auf den ersten Blick" und mehr als 50 Hochzeitsfeiern pro Jahr, gebe ich immer alles. Viele Hochzeitspaare denken bei der Person "DJ" nur an die Tanzmusik. Nein, ich bin viel mehr. Ich kümmere mich, wenn gewünscht, um die Beschallung weiterer Räume oder der Außenbereiche, die dekorative Raumbeleuchtung, die Kinderdisco, um die gefühlvolle Musik zur Hochzeitsansprache, die Hintergrundmusik für Kaffee und Abendbrot und Musik zur Untermalung eventueller Spiele oder Beiträge deiner Gäste. Jede Hochzeit trägt somit die individuelle Handschrift des Brautpaares, die ich als DJ mit meiner Erfahrung und den Wünschen der Hochzeitsgäste am Abend gekonnt kombiniere. Damit deine Hochzeit ein unvergessliches Erlebnis wird. Euer DJ WAM"

Hochzeits DJ Sven aka DJ WAM

DJ WAM (Pressefoto 2018 by Tom Thiele)