Bier einschenken (by Pixabay)

DEHOGA meldet massive Umsatzrückgänge in der Gastronomie.

"Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU), sieht die Reise- und Tourismusbranche angesichts der Coronakrise in einer existenzbedrohenden Lage und hat sich für einen Notfallfonds ausgesprochen. "Wir dürfen nicht zulassen, dass die vielen Restaurants, Hotels und Unternehmen der Tourismusbranche mit über 3 Millionen Beschäftigten verschwinden", sagte der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium." [Quelle: dw.com]

Laut einer DEHOGA-Blitzumfrage vom 4./5. März zum Coronavirus und dessen Folgen, gaben mehr als drei Viertel der bei der DEHOGA teilnehmenden Hotels, Restaurant und Caterer, Umsatzrückgänge an. Die Umsatzeinbußen belaufen sich auf mehrere Milliarden Euro in der Branche. Dies verdeutlicht die aktuelle Lage und zeigt, wie weit wir von einer Entspannung der finanziellen Lage vieler Locations entfernt sind.

Nun hoffen die Gastronomen auf einen funktionierenden Betriebsablauf mit Einschränkungen. Was bereits für viele Gastronomen klar ist, dass ein Ausgleich der fehlenden Umsätze im Jahr 2020 kaum noch aufzuholen ist.

Kommentar:

Es gibt viele kleine oder mittelständische Gastronomen, die den größten Anteil ihrer Umsätze durch Hochzeitsveranstaltungen oder mit Veranstaltung wie Firmen-Events mit einer Personenzahl von ca. 25 bis 250 Personen bestreiten.

Tipp: Hole dir von deiner Location eine persönliche Einschätzung der Lage. 

Was muss die Location tun, um wieder öffnen zu dürfen?

Deine Hochzeitslocation muss die Anforderungen der neuen Hygienevorschriften, der neuen Arbeitsschutzmaßnahmen (BGN) sowie die Abstandsvorgaben und Kontaktbeschränkungen einhalten.

Aus einem mir vorliegendem Schreiben der DEHOGA Thüringen vom 07.05.2020 geht hervor, dass die Vorgaben an die Gastronomen weitreichende Änderungen in der Betreuung von Hochzeitsfeiern bedeuten. Darin ist zu lesen, dass folgende Vorgaben umgesetzt sein müssen:

Vorgaben für Thüringer Gastronomen ab 15.05.2020

1. BGN-Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard. Die klärt der Gastronom mit dem zuständigen Aufsichtsdienst der BGN. Nachzulesen in der Quelle: https://www.bgn.de/corona/.

Dies beinhaltet folgende Regeln:

  • Fassen Sie sich nach Möglichkeit nicht ins Gesicht, vermeiden Sie die Berührung der Schleimhäute im Gesicht (Mund, Augen, Nase).
  • Insbesondere wird gute Handhygiene empfohlen, aber auch Husten und Niesen will, gelernt sein.
  • Halten Sie Abstand zu ihren Mitmenschen (ein bis zwei Meter).
  • Schütteln Sie keine Hände, vermeiden Sie enge Körperkontakte wie Küssen und Umarmen.
  • Fassen Sie Türklinken nicht direkt an.
  • Drücken Sie Fahrstuhlknöpfe mit dem Ellenbogen oder nutzen Sie Treppen.
  • Touch-Screens (Tablets, Smartphones) sind Keimträger.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen!
  • Hände unter fließendes Wasser halten, Hände, gründlich einseifen: Handinnenflächen als auch Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume und Daumen. Denken Sie auch an die Fingernägel. Der gesamte Vorgang des „gründlichen Händewaschens“ sollte 20 bis 30 Sekunden dauern. Hände unter fließendem Wasser abspülen.
  • In öffentlichen Toiletten zum Schließen des Wasserhahns Einweghandtuch oder Ellenbogen verwenden. Anschließend die Hände sorgfältig abtrocknen, auch in den Fingerzwischenräumen.
  • So husten und niesen Sie richtig: Beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen halten und wegdrehen. Am besten in ein Einwegtaschentuch husten und niesen. Nur einmal verwenden und direkt entsorgen.
  • Nach Nase putzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen! Sollte kein Taschentuch griffbereit sein: Beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und ebenfalls sich dabei von anderen Personen abwenden."

2. Pandemie- und Infektionsnotfallplan laut BGN. [Quelle: Pandemieplan SARS-CoV-2-Pandemie – Kurzversion – auf bgn.de]

3. Branchenregelung durch die Vorgaben des zuständigen Gesundheitsministeriums. Diese werden Stand 07.05.2020 noch erarbeitet und füge euch bei Veröffentlichung hinzu.

4. Mitarbeiterbelehrung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Einige Gastronomen in Mitteldeutschland stehen vor starken Einschränkungen im Gastbetrieb.

Nach einigen persönlichen Nachfragen meinerseits, können mir mehrere Hochzeitslocations im Mitteldeutschen Raum nicht garantieren, unter den aktuellen und noch kommenden Einschränkungen in den nächsten Monaten ohne Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmen-Events und Co. gewinnbringend zu arbeiten, genauer gesagt überhaupt öffnen zu können.

Tipp für alle Hochzeitspaare, die noch etwas Budget übrig haben: Bucht bei euren Dienstleistern Erweiterungen, z.B. Übernachtungen, weitere Deko und bucht Getränkepauschalen. Somit unterstützt ihr die Branche und helft Dienstleistern durch die kommenden Monate.

Werden die Preise wegen der Senkung der Umsatzsteuer auf 7 % bei Speisen günstiger?

Davon gehe ich nicht aus. Denn die Einnahmeverluste der Gastronomen aus März, April und Mai sind immens hoch.

  • Komplette Absagen von Veranstaltungen innerhalb der behördlichen Maßnahmen bis Datum (offen).
  • Vorsorgliche Absagen von Veranstaltungen für das Jahr 2020.
  • Die Gästezahl wird sich durch Vorschriften besonders bei kleinen Veranstaltungs- und Bewirtungsflächen verringern, da die Tische mehr Abstand haben müssen.
Hinweis: Ein Gastronom macht üblicherweise die meisten Umsätze nicht mit Speisen, sondern mit den Getränken. Getränke werden weiterhin mit 19 % MwSt. veranlagt.

Ist bald wieder von Normalität in der Gastronomie zu sprechen?

Natürlich trifft es aktuell das Gast- und Hotelgewerbe stark. Jedoch gehe ich durch langjährige persönliche Branchenerfahrung davon aus, dass aufgrund der Lockerung der Reisebeschränkung innerhalb Deutschlands, die Reisetätigkeit trotz Unsicherheiten der Menschen wieder zunehmen wird. Somit hätten gastronomische Einheiten, die über Hotel- oder Pensionsbetrieb verfügen, die Möglichkeit schneller in die Normalität zurückfinden. Aber auch Hotels werden sich umstellen müssen. Man bedenke allein die Änderungen an den Rezeptionen, am Frühstücksbuffet oder die Handhabung eines Abendessens mit Menü bei einer Hochzeit inklusive 1,5 m Abstand. Durch meine Erfahrungen mit Events im privaten Bereich aktuell unvorstellbar, aber zukünftig machbar.

 

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Bitte beachtet, dass ich keine Rechtsberatung durchführe! Wendet euch bei rechtlichen Fragen, an den Anwalt eures Vertrauens. Jedoch will ich ein kleines Einmaleins zum aktuellen Corona-Stand in meinem BLOG erläutern und meine Sicht der Dinge darstellen. Mein BLOG richtet sich an Hochzeitspaare, DJs, Wedding Planer und Dienstleister, die Hochzeiten begleiten. 


Über DJ WAM

"Ich bin Event- und Hochzeits-DJ mit Leib und Seele und lebe meinen Traum als DJ. Als DJ für die SAT-1-Serie "Hochzeit auf den ersten Blick" und mehr als 50 Hochzeitsfeiern pro Jahr, gebe ich immer alles. Viele Hochzeitspaare denken bei der Person "DJ" nur an die Tanzmusik. Nein, ich bin viel mehr. Ich kümmere mich, wenn gewünscht, um die Beschallung weiterer Räume oder der Außenbereiche, die dekorative Raumbeleuchtung, die Kinderdisco, um die gefühlvolle Musik zur Hochzeitsansprache, die Hintergrundmusik für Kaffee und Abendbrot und Musik zur Untermalung eventueller Spiele oder Beiträge deiner Gäste. Jede Hochzeit trägt somit die individuelle Handschrift des Brautpaares, die ich als DJ mit meiner Erfahrung und den Wünschen der Hochzeitsgäste am Abend gekonnt kombiniere. Damit deine Hochzeit ein unvergessliches Erlebnis wird. Euer DJ WAM"

Hochzeits DJ Sven aka DJ WAM

DJ WAM (Pressefoto 2018 by Tom Thiele)