Veranstalter

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Begriff Begriffserklärung
Veranstalter
Glossare - DJ- und Event-Glossar
Veranstalter ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Veranstaltung durchführt, die organisatorische Verantwortung übernimmt, das unternehmerische Risiko und die Haftung trägt. Bei Hochzeiten haftet das Hochzeitspaar. Als Verantwortlicher gelten die Personen, die maßgeblich organisatorisch im Vorfeld des Events beteiligt sind. Es wäre nicht das erst Mal, dass jemand als Mitveranstalter haften muss. Im Sinne des Gaststättenrechts haftet, auch der Gastwirt der Räumlichkeit in der gefeiert wird.

Veranstalter ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Veranstaltung durchführt, die organisatorische Verantwortung übernimmt, das unternehmerische Risiko und die Haftung trägt.

Bei Hochzeiten haftet das Hochzeitspaar. Als Verantwortlicher gelten die Personen, die maßgeblich organisatorisch im Vorfeld des Events beteiligt sind. Es wäre nicht das erst Mal, dass jemand als Mitveranstalter haften muss. Im Sinne des Gaststättenrechts haftet, auch der Gastwirt der Räumlichkeit in der gefeiert wird. [Quelle: https://eventfaq.de/veranstalter-einer-veranstaltung/]

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Synonyme: Veranstalter, Verantwortlicher, Betreiber, Ausrichter