DJ-Glossar

In diesem Glossar könnt Ihr Euch über bestimmte Begriffe rund um die Welt der Veranstaltungen und DJs informieren. 

Es befinden sich 4 Einträge in diesem Glossar.
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Begriff Begriffserklärung
Verwertungsgesellschaft
Glossare - DJ- und Event-Glossar

Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Einrichtung, die Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte treuhänderisch für eine große Anzahl von Urhebern oder Inhabern verwandter Schutzrechte zur gemeinsamen Auswertung kollektiv wahrnimmt. Verwertungsgesellschaften sind private Einrichtungen, denen zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in vielen Ländern eine gesetzliche Monopolstellung zugewiesen wurde. Ihr Charakter liegt zwischen der quasi-gewerkschaftlichen Funktion einer Solidargemeinschaft des ihr angeschlossenen Kollektivs an Urhebern gegenüber den wirtschaftlich stärkeren Rechteverwertern und einer quasi-amtlichen Funktion, die Einhaltung der Meldepflicht bei der Nutzung von Werken, z. B. bei öffentlichen Aufführungen, Vervielfältigungen, Rundfunk- und Fernsehausstrahlungen sowie Verbreitung im Internet, zu kontrollieren.

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Synonyme - GEMA, AKM, SUISA
Vertrag
Glossare - DJ- und Event-Glossar
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Rechtssubjekten erklärte Einigung über die Herbeiführung einer Rechtsfolge. Er besteht aus mindestens zwei zustimmenden Willenserklärungen. In einer auf dem Grundsatz der Privatautonomie beruhenden Rechtsordnung wie der deutschen ist der Vertrag für den Einzelnen das wichtigste rechtliche Mittel zur Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse.
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Synonyme - DJ-Vertrag, Engagement-Vertrag, Vertrag
Veranstaltungsequipment
Glossare - DJ- und Event-Glossar

Veranstaltungsequipment oder Ausrüstung bzw. Equipment steht im Bereich der Veranstaltung für die gesamtheitliche Ausstattung und die dafür verwendeten Arbeitsmittel, die zur Durchführung eines Events benötigt werden. Dabei unterscheidet man zwischen beweglichen und unbeweglichen Betriebsmitteln. z.B. Tische, Stühle, Nebelmaschine, Beschallungsanlagen, Anschlagmittel, Werkzeug usw. 

Ein Teil dieser Ausrüstung sind die elektrischen Betriebsmittel. Diese unterliegen einer gesonderten DGUV V3 Elektrogeräteprüfung. Die Prüfungen aller elektrischen Betriebsmittel muss zwingend von einer geschulten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Bühnen, Podeste, Treppen, Anschlagmittel, Laufstege, usw. unterliegen der Unfallverhütungsvorschriften BGV C1 (früher VBG70) sowie BGV A1. 

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Synonyme - Betriebsmittel, Ausrüstung, Veranstaltungstechnik, Arbeitsmittel, Ausrüstung, Ausstattung
Veranstalter
Glossare - DJ- und Event-Glossar
Veranstalter ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Veranstaltung durchführt, die organisatorische Verantwortung übernimmt, das unternehmerische Risiko und die Haftung trägt. Bei Hochzeiten haftet das Hochzeitspaar. Als Verantwortlicher gelten die Personen, die maßgeblich organisatorisch im Vorfeld des Events beteiligt sind. Es wäre nicht das erst Mal, dass jemand als Mitveranstalter haften muss. Im Sinne des Gaststättenrechts haftet, auch der Gastwirt der Räumlichkeit in der gefeiert wird.
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Synonyme - Veranstalter, Verantwortlicher, Betreiber, Ausrichter