Die Dokumentation eines Events geht mittlerweile recht einfach und schnell. Ob Livestream, Video oder einfaches Bild. Die sozialen Medien sind voll davon und stetig steigt die Anzahl der Nutzer. Besonders bei Veranstaltung jeder erdenklichen Art macht das aufnehmen, dokumentieren und auch veröffentlichen unheimlich Spaß. Doch wer nicht aufpasst, handelt sich schnell juristischen Ärger ein. Was ist beim Video Streaming erlaubt und was nicht? Das kläre ich hier. Bitte beachtet, dass ich keine Rechtsberatung vornehme. Diese bekommt ihr bei eurem Anwalt vor Ort.

Livestream auf Events erlaubt?

Die Rahmenbedingungen sind klar geregelt. Jedoch so richtig bewusst ist es aber den wenigen, dass bei einer Aufnahme von Menschenmassen alle Partygäste, die zu sehen sind, dass auch wollen. Es gelten hierbei die gleichen Regeln wie für das Veröffentlichen von Fotos und Videos aller Art. Dabei sind zwei Bereiche, die eine Rechtsverletzung mit sich führen können, betroffen. Das Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht. Möchtest du deine Gäste filmen oder fotografieren? Dann musst du deine Partygäste nach Erlaubnis fragen?

Alle Partygäste fragen, ob ich sie aufnehmen darf?

Ja muss man, aber die Beweispflicht liegt beim Geschädigten. Was passiert, wenn ein Partygast gegen die Aufnahme ist. Der Geschädigte muss direkt mit einem Beweis dokumentieren. Nachträglich ist es schwer für den Geschädigten einen Beweis vorzulegen. Bei Live-Streaming ist dies nicht gerade einfach zu belegen für den Partygast. Was ist Persönlichkeitsrecht?

Gibt es Ausnahmen im Persönlichkeitsrecht?

Ja gibt es. 3 Ausnahmen bestätigen die Regel.

1. Du nimmst eine Person des öffentlichen Lebens, beispielsweise prominente Schauspieler, Sportler oder Politiker auf
2. Du nimmst eine Person auf, die Bestandteil einer größeren Gruppe. z. B. Das Publikums bei einer Großveranstaltung.
3. Du nimmst eine Person auf, die nicht direkt im Mittelpunkt deine Bilder steht. z. B. nur im Hintergrund zu sehen ist.

Sollte einer dieser Ausnahmen nicht zutreffen, ist immer eine Einwilligung notwendig und gezeigte Dokumentationen von Personen im öffentlichen Raum strafbar.

Darf ich geschützte Musiktitel im Livestream spielen?

Auch das Urheberrecht spielt in unserem Fall eine Rolle. Zeichnet man Live-Musik auf, sollte man den Künstler z. B. eine Band fragen, ob man dies darf. Schon die Aufzeichnung ohne die darstellenden Künstler zu fragen ist eine Urheberrechtsverletzung. In der Discothek die volle Tanzfläche aufnehmen birgt ein weiteres Risiko mit sich. Die Aufnahme kann einen geschützten Song beinhalten der urheberrechtlich geschützt ist. Problem dabei ist, das bei Veröffentlichung der geschützten Musik der Rechteinhaber den Besitzer des Videos abmahnen kann.

Doch was ist mit dem Hausrecht des Veranstalters?

Ich erkläre es an einem Beispiel. Nehmen wir an, ihr sitzt im Konzert zückt das Smartphone und nehmt das Konzert auf. Dabei begeht ihr Rechtsbruch, da dies wohl möglich gegen die Hausordnung des Veranstalters verstößt. Der Zuschauer, der eine Karte erwirbt einen zivilrechtlichen Vertrag mit dem Veranstalter ein. Dabei stimmt er den allgemeinen Bedingungen und der Hausordnung des Veranstaltungsortes ein. Sicher kennt ihr die Hinweise von den Eintrittskarten z. B.:"Foto- und Videoaufnahmen verboten. Aus eigener Erfahrung ist dies zu 99 % bei Großveranstaltungen. Auch bei kleinen Konzerten, Zoos, Theater und anderen Events kann dies gelten. Wenn Livestream, dann die Hausregeln des Veranstalters unbedingt beachten.

Ich bin ein Opfer eines Live-Streaming Videos. Was tun?

Größtes Hindernis ist einen Beweis für das "Live-Streit-Video" zu dokumentieren, um einen Rechtsbruch eindeutig nachweisen zu können. Bei einem Foto oder Video ist der Beweis einfacher, da diese auf dem Smartphone oder der Kamera gespeichert werden können. Doch bei Aufnahme eines Livestreams wird keine Kopie gespeichert. Die Daten des Videostreams wandern direkt in die sozialen Kanäle und werden nach Beenden der Aufnahme direkt vom Aufnahmegerät gelöscht. Somit gelangen die unfreiwilligen Videos direkt in die Öffentlichkeit ohne einen Beweis für die Rechtsverletzung geltend machen zu können. Wichtige Beweise können auch Screenshots sein, die Rechtsverletzung zeigen. Eine einfache Behauptung ohne Beweis wird vor Gericht im Zweifelsfall nicht ausreichen.

Tipp für den Geschädigten: Zeigt einer Person den laufenden Videostreams, dann habt für den Fall der Fälle vor Gericht ein Zeuge, der für euch aussagt.

Fazit: Wer sein Event dokumentieren will, muss immer den rechtlichen Rahmen beachten und sich vorher über die Regeln, die vor Ort auf dem Veranstaltungsgelände gelten informieren. Wer seine Persönlichkeits- oder Urheberrechte verletzt sieht, sollte dies auch zweifelsfrei belegen können, sonst drohen empfindliche Strafen von Abmahnungen bis hinzu zur möglichen Androhung von 3 Jahren Haft des Verursachers.

Quelle: Wikipedia

Bitte beachten, dass ich keine Rechtstipps gebe, sondern nur Empfehlungen für eine vernünftige Verhaltensweise. Alle rechtlichen Fragen bitte ich euch beim Anwalt eures Vertrauens zu erfragen, um von Fall zu Fall differenzierter entscheiden zu können.