SUISA

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Begriff Begriffserklärung
SUISA
Glossare - DJ- und Event-Glossar
Suisa ist das äquivalent zur deutschen GEMA. Suisa-frei bedeutet, dass weder der Komponisten, Textautoren, Bearbeiter noch Verleger Mitglied der SUISA sind, bzw. die betreffenden Musikstücke nicht bei der SUISA angemeldet sind. Der Urheber kümmert daher immer um die Abwicklung seiner einer/ihrer unlizenzierten Werke.

Suisa ist das äquivalent zur deutschen GEMA. Die Schweizer Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik (SUISA) vertritt die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken. Der Name ist die Abkürzung des französischen Suisse Auteurs. Die SUISA entstand 1941 aus der 1924 gegründeten GEFA (Gesellschaft für Aufführungsrechte). Sie fusionierte 1980 mit der 1923 gegründeten Mechanlizenz (Schweizerische Gesellschaft für mechanische Urheberrechte). Mittlerweile sind über 30'000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger aus der Schweiz und aus Liechtenstein in der SUISA organisiert. Durch Verträge mit den ausländischen Partnerfirmen vertritt das Unternehmen in der Schweiz rund zwei Millionen Musiker. Suisa-frei bedeutet, dass weder der Komponisten, Textautoren, Bearbeiter noch Verleger Mitglied der SUISA sind, bzw. die betreffenden Musikstücke nicht bei der SUISA angemeldet sind. Der Urheber kümmert daher immer um die Abwicklung seiner einer/ihrer unlizenzierten Werke.

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Synonyme: suisa-freie