Zum Thema GEMA werden DJ WAM regelmäßig Fragen gestellt. Hauptsächlich von Kunden, aber auch von DJ Kollegen. Letztere betrifft den "sagenumwobenen" Tarif VR-Ö, über den einige Falschwahrheiten zur Auslegung im Kreise der DJs bekannt sind. Hier könnt ihr informative Dinge zum GEMA-Tarif für DJs lesen, wie Ihr Euch als DJ gegen eine unberechtigte Vergütung durch GEMA wehren könnt und wie ich die Entwicklung bis heute miterlebt habe. Hiermit möchte ich aber noch mal betonen, dass ich keine Rechtsberatung anbiete, sondern alle Informationen nur aus meiner persönlichen Sicht beschreibe.

 

Die GEMA

Die GEMA vertritt über 2 Millionen Musikurheber aus aller Welt und pflegt in ihrer Werkdokumentation die Daten von mehr als 15 Millionen Werken. Stand 2015

Schon in meiner Ausbildungszeit als Fachkraft für Veranstaltungstechnik bin ich regelmäßig über das Thema Nutzungsrechte für urheberrechtsgeschützte Musik gestolpert. Ich habe die Grundlagen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz gesagt der GEMA erstmals kennengelernt. Im Büro meines damaligen Ausbildungsbetriebes habe ich regelmäßig auch die anfallenden Kosten für deren Veranstaltungen einsehen können.

Die Kalkulation betrifft zwar eher die kaufmännische Richtung im Veranstaltungsbereich, jedoch hat es mich sehr interessiert, mal alle Kostenpunkte eines Events zu sichten. Dabei ist mir aufgefallen, dass neben den Kosten für Technik und Personal, auch ein großer Betrag an die GEMA gezahlt wurde. In den Unterlagen eines bereits vergangenen Events habe ich mir die GEMA-Gebühren herausgesucht.

Nach einiger Zeit kannte ich mich dann auch schon hervorragend mit einigen Tarifen aus. Im Jahre 2000 benötigte jedoch noch kein DJ selbst eine Vergütung an die GEMA zahlen.

 

MP3 und Ihr Anfang

Mittlerweile legte ich schon ein paar Jahre mit Vinyl-Schallplatten auf, aber nebenbei rückte die Audiodatei im Web für DJs, immer mehr in den Vordergrund.
Daran war auch die Standardisierung der Dateinamenserweiterung MP3 (Abkürzung für ISO MPEG Audio Layer 3) stark beteiligt, die im Jahr 1995 in einer firmeninternen Umfrage des Fraunhofer-Instituts als Standard festgelegt wurde.

Durch kleinere Dateien des Audiomaterials kam es schnell zu Tauschhandel (File-Sharing). Dabei wurden die Rechte der Musik-Urheber mit Füßen getreten und die Peer-to-Peer-Netzwerke stetig weiter entwickelt. Ende der 90er-Jahre sind die Nutzerzahlen stark angestiegen und auch die Musiksammlungen im Internet füllten sich zu großen Archiven wie die bekannten Seiten Napster oder MP3.com.

Im Jahr 1998 erschien der erste tragbare MP3-Player und somit stieg die Nachfrage bei den Nutzern erneut an.
2001 hatte Napster bereits über 25 Millionen Nutzer. (Quelle: Wikipedia Grafik).

GEMA, der erste Kontakt

Als DJ hörte ich von vielen neuen Musiktiteln und konnte es kaum glauben, endlich auf jede Musik Zugriff zu haben.  Da jedoch die Downloadraten mit Modem und später ISDN unmöglich langsam waren und es noch kein legales System war, habe ich mich zu diesem Zeitpunkt vom Thema MP3 ferngehalten und weiter mit Vinyl-Schallplatten aufgelegt. Damals brachte ich die GEMA nicht mit meiner DJ-Arbeit in Verbindung, jedoch wurde im Hintergrund schon fleißig von den Veranstaltern GEMA für meine Auftritte bezahlt, ohne dass ich, was davon wusste.

Aus meiner Azubi-Sicht war die GEMA der Ansprechpartner, welcher die Aufführungsrechte für die Veranstalter klärt und mehr nicht. Immer wenn wir eine Band gebucht hatten, mussten wir die gespielten Musiktitel als Liste von den Bands anfordern und an die GEMA schicken. Aber was mussten die DJs an die GEMA zahlen? Nichts!

Ab Mitte 2000 kamen neue Profi CD-Player in die Diskotheken. Dort habe ich aber vorerst als Sicherungskopien mit gebrannten Mix-CDs aufgelegt, um etwaige Technikausfälle zu kompensieren. Es wurde nun sehr eng am DJ-Set und die Plattenspieler bekamen immer öfter Gesellschaft. Grund war auch der damalige Siegeszug des Pioneer CDJ-100, mit Pitch und unglaublichen drei Effekten.

 

CD-Player Pioneer CDJ-100
CD-Player Pioneer CDJ-100 (noch ohne MP3-Funktionalität)


Ihm folgten der Pioneer CDJ-1000, der nur normale CDs abspielen konnte, dann kam der CDJ-400 auf den Markt, der erste Profi-CD-Player, der auch gebrannte MP3-Titel spielen konnte bis zum aktuellen CDJ-2000NXS. Als ich im Musicpark Leipzig für einen DJ Kollegen erstmals aufgelegt habe, kamen wir zum Thema GEMA für DJs. Er meinte: „Bei jedem Auftritt eines Discjockeys wird auf die berechnete GEMA-Abgabe zusätzlich eine Pauschale von 30 bis 50 % veranschlagt“.

Dem Sachverhalt ging ich nach und wurde somit auch überzeugt. Die Diskotheken zahlten mittlerweile eine Art "MP3-Zuschlag". Die Kosten musste damals jeder Veranstalter direkt mit an die GEMA zahlen. Später nannte man es auch "Laptopzuschlag", da die MP3s dann eher vom Notebook oder dem USB-Stick abgespielt wurde. Besonders Diskotheken und Clubs waren von diesem Tarif betroffen.

Damit wurde für eine Kopie, die für eine öffentliche Wiedergabe verwendet werden sollte, ein Aufschlag für die Lizenzierung des sog. Vervielfältigungsrechts fällig, da ja eine Sicherungskopie, eine Vervielfältigung ist und somit das Werk daraufhin ja einmal mehr existiert. Hierbei spielt das Medium (CD, Festplatte, später Laptop und USB etc.) auf welchem die Kopie gespeichert wurde, keine Rolle. Somit konnten DJs in Ruhe Ihre Vervielfältigungen auch in Diskotheken abspielen.

 

Der Aufstand der Diskotheken

Dann wurde im April 2012 der Ärger in der Club- und Diskothekenbranche groß. Die neue Gebührenordnung der GEMA sah eine Preissteigerung von bis zu 1000 % vor, welche ab 2013 kurzfristig geplant war.
Ich selbst erlebte, dass Betreiber mit unglaublichen Forderungen angeschrieben wurden, die für viele Betriebe die Unwirtschaftlichkeit und das Ende Ihres Eventunternehmens bedeutet hätten.
Meine DJ-Kollegen und ich haben dann bei den Petitionen gegen die Tarifänderung der GEMA teilgenommen.
Wir fuhren nach Berlin zur Großdemonstration vor der GEMA Zentrale und machten unserem Ärger Luft.
Dr. Motte stand auf der Bühne und rief uns Mut zu.
Wikipedia.de schrieb zur damals geplanten Tariferhöhung: "Die jährliche Zahlung des Cocoon Club an die GEMA würde laut Angabe des Clubs von 14.000 EUR auf 165.000 EUR wachsen."

Weiterlesen zur Geschichte, Kritik und Kontroversen der GEMA

 

Der GEMA Tarif VR-Ö ist da

Dann lenkte die GEMA ein und es kam der Tarif-VR-Ö vom 01.04.2013 aus der Versenkung. Ein reiner Tarif für die DJs.

Anfangs kam es mir vor, als wäre es Pflicht als DJ in diesen Tarif einzutreten, doch das kam mir "spanisch" vor und ich fragte mich, wieso sollte es für alle Pflicht sein? Wozu gibt es Urheberrechte und Nutzungsrechte? Es kann ja nicht jeder DJ gleich behandelt werden, da ja jeder DJ ein anderes Nutzungsverhalten an den Tag legt. Als ich erfahren habe, dass die GEMA Rabatte für diesen sogenannten "DJ Tarif" vergibt und auch noch eine Art Schlussverkauf für nachträgliche Lizensierung anbietet, wurde ich skeptisch. Auch zu nennen ist der BVD e.V., dem Berufsverband Discjockey, der heute noch auf seiner Website mit einem 20 % GEMA-Nachlass wirbt.

Was ich aber sicher sagen kann, dass die GEMA Schreiben an die Clubs- und Diskothekenbetreiber verschickt, in dem Sie die Betreiber aufgefordert haben, den Namen und die Anschrift Ihrer DJs zu nennen. Ich selbst habe so ein Schreiben gesehen und fand das unerhört. Manche DJ-Vereinigungen sehen sogar diesen Tarif bis heute noch als unumgänglich. Ist dies so richtig?

 

Muss jeder DJ die GEMA Gebühr zahlen?

Nach und nach kamen die ersten genaueren Erkenntnisse und die DJ-Community fragte bei der GEMA nach, u.a. bei Facebook. Wöchentlich kamen neue Antworten und neue Versionen vom GEMA FAQ. Viele deutsche DJs waren verunsichert und keiner wusste, was nun los ist. Dann die Erklärung: Es handelte sich nicht um eine komplette Gebühr für jeden DJ, sondern nur für die Lizenzierung der kopierten Musiktitel, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Es wurde dabei von einer Lizenzgebühr von 13 Cent je Musiktitel gesprochen, doch wo kommt die Höhe des Preises her?

Im DJ Tobander BLOG erfahrt ihr, was wirklich eine Kopie ist und was nicht.

 

Muss ich als DJ zahlen oder nicht?

Manche DJs haben sich aus "Angst" bei der GEMA angemeldet, ohne die wirklichen Hintergründe des Tarif VR-Ö zu kennen, denn nicht jeder DJ muss die GEMA Gebühr zahlen. Nach einigen Online-Recherchen bin ich auf die Seite des gemeinnützigen Vereins DigitalAnalog e.V. aufmerksam geworden, auf dieser schreibt der Urheberrechtsspezialist Dr. Günter Poll:

Zitat von http://www.digitalanalog.org/phoenix/information/ 2016 :
"Dennoch ist bis heute von der GEMA nie erklärt worden, wie die Damen und Herren auf die ‚Glückszahl‘ von 13 Cent  je vervielfältigten Titel im Tarif VR-Ö gekommen sind. Eine nicht ganz unerhebliche Frage, soll doch ein Tarif laut Gesetz stets angemessen sein. Daher sollte man davon ausgehen können, dass ein Werk aus dem GEMA-Repertoire immer die selben Lizenzierungskosten bei Vervielfältigungen hervorruft." Gesamten Text lesen.

Weitere Fragen der DJs kamen auf:

  • "Was ist, wenn ich von CD auf Computer überspiele?"
  • "Was ist, wenn ich eine Sicherungskopie mache?"
  • "Wann tritt der Tarif überhaupt bei mir in Kraft?"

Dr. Günter Poll beschreibt,

"dass man den Tarif VR-Ö nicht als unumgänglich hinnehmen sollte"

Zitat: "die Ersteller der Vervielfältigungen nach dem Verursacherprinzip zur Kasse gebeten werden müssten." (vgl. http://www.digitalanalog.org/phoenix/information/ 2016)

Weiter wird auf der Website erklärt, dass der Tarif VR-Ö urheberrechtlich nicht vereinbar sei.

 

interessante Links zum Thema

Alle weiteren Informationen lest ihr hier auf der Website von DigitalAnalog e.V.

Ich bin DJ und habe einen Brief von der GEMA mit Aufforderung zur Zahlung einer Vergütung erhalten? Dann meldet Euch bei Website von DigitalAnalog e.V., dort kann Euch geholfen werden, gegen die Vergütung vorzugehen.

 

Gruß Euer DJ WAM

und nun reden wir wieder von Musik. ;-)

Ich wünsche Euch allen ein schönes Partywochenende.

Stand: 12.01.2017

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